EinführungAlles über SteineBeratungsmeister aus der ApothekeWissen Sie, wie lange ein Rezept und ein Gutschein für ein Medizinprodukt gültig sind?

Wissen Sie, wie lange ein Rezept und ein Gutschein für ein Medizinprodukt gültig sind?

Gemäß dem Gesetz Nr. 378/2007 Slg. über Arzneimittel und über Änderungen bestimmter verwandter Gesetze werden Arzneimittel auf Rezept in elektronischer Form verschrieben. Die Ausgabe des Rezepts in Papierform ist in den durch den Erlass festgelegten Ausnahmefällen zulässig.

  • Der Patient hat die freie Apothekenwahl.

  • Werbung im Zusammenhang mit dem elektronischen Rezept ist verboten.

  • Tierarzneimittel werden auf Rezept in Papierform verschrieben.

Gemäß dem Dekret Nr. 54/2008 Slg. Über die Methode der Verschreibung von Arzneimitteln, die auf der ärztlichen Verschreibung angegebenen Daten und die Regeln für die Verwendung von ärztlichen Verschreibungen hängt die Gültigkeit der Verschreibung von der Art des Arzneimittels ab vorgeschrieben.

Rezept mit vorgeschrieben

(a) Antibiotika und antimikrobielle Chemotherapeutika sind höchstens 5 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig, es sei denn, es handelt sich um topische Arzneimittel.

  • die Gültigkeit gilt für alle Antibiotika oder antimikrobiellen Chemotherapeutika, die geschluckt werden;

  • die injizierbare Darreichungsform der Krankenkasse von einem Arzt auf einem besonderen Dokument gemeldet wird, die Arzneiform nicht für deren Verschreibung verwendet wird;

  • das Rezept für Antibiotika in der örtlichen Darreichungsform (Salben, Pasten, Cremes, Gele) ist 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig;

(b ) andere Arzneimittel sind 14 Kalendertage ab dem Datum ihrer Ausstellung gültig, sofern vom Arzt nicht anders angegeben, jedoch nicht länger als 1 Jahr;

  • Will der Arzt das Rezept verlängern, muss er dies auf dem Rezept vermerken.

(2) Die Verschreibung mit verordneten Arzneimitteln, deren Abgabe wiederholt werden soll, gilt, sofern der verschreibende Arzt nichts anderes bestimmt, 6 Monate ab dem Tag ihrer Ausstellung, längstens jedoch 1 Jahr.

  • wenn der Gesundheitszustand des Patienten nicht alle 3 Monate einen Kontrollbesuch beim Arzt erfordert, darf der Arzt eine Dauerverordnung in der Anzahl der Packungen für 3 Monate und mit der Anzahl der Wiederholungsabgaben, die der Behandlung entspricht, maximal ausstellen von 1 Jahr;

  • Der Patient kann alle Packungen auf einmal oder nach und nach während der Gültigkeit des Rezepts abholen. Im Hinblick auf die Möglichkeit einer Änderung des Gesundheitszustandes und damit einer Änderung des Arzneimittels ist eine schrittweise Erhebung rationeller;

  • bei schrittweiser Abholung sendet die Apotheke das Originalpapierformular mit dem Stempel der Ausstellung an den Patienten zurück und bewahrt die Abrechnung zur Abrechnung mit der Krankenkasse auf;

  • Bei einem elektronischen Rezept bleibt der Patient eine Kennung (ein 12-stelliger Code, der Zahlen und Buchstaben kombiniert und durch einen Strichcode ausgedrückt wird, normalerweise auf einem Papierformular, kann aber auch in Form einer SMS oder per E-Mail gesendet werden Email).

(3) Eine von einem ärztlichen Notdienst oder einem zahnärztlichen Notdienst ausgestellte Verschreibung oder wenn auf der Verschreibung „Akutversorgung“ oder „Akutversorgung“ vermerkt ist, gilt längstens bis zum Ablauf des ersten folgenden Kalendertages der Tag seiner Ausstellung; wobei Kalendertag Samstag und Sonntag bedeutet, nicht nur der Werktag.

Auszug aus dem Rezept

Wenn die vorgeschriebene Anzahl Packungen in der Apotheke nicht verfügbar ist oder wenn auf dem Rezept 2 Arten von Arzneimitteln verschrieben sind, von denen einige nicht verfügbar sind und nicht schnell beschafft werden können oder der Patient nicht auf eine Bestellung warten möchte, kann dies der Fall sein Der Apotheker stellt für das fehlende Arzneimittel einen Rezeptauszug mit dem Vermerk „Erklärung“ aus.

Bei einem Auszug aus einem Papierformular enthält der Auszug die Daten des Originalrezepts. Bei einem elektronischen Rezept verliert der „Auszug“ seine Bedeutung, da die Abgabedaten in der zentralen Rezeptablage erfasst werden und der Patient eine andere Kennung hat.

Die Erklärung gilt für die verschriebenen Arzneimittel für den gleichen Zeitraum wie die ursprüngliche Verschreibung.

Soll ein Rezeptauszug bezogen werden, für den Antibiotika zur inneren Anwendung verschrieben werden, sollte es im Interesse des Patienten liegen, das Produkt unter Berücksichtigung des rechtzeitigen Behandlungsbeginns schnellstmöglich abzuholen.

Gemäß dem Gesetz Nr. 268/2014 Slg. über Medizinprodukte und zur Änderung des Gesetzes Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren in der geltenden Fassung darf der Gutschein nur in Papierform (nicht in elektronischer Form) ausgestellt werden.

  • Wird ein Medizinprodukt verschrieben, das von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet wird, ist der Arzt verpflichtet, den Patienten auf diesen Umstand hinzuweisen.

  • Die Abgabe eines Medizinprodukts kann nur in einer Apotheke, einer Medizinprodukteapotheke, einem Augenoptiker oder einer Vertragsabgabestelle erfolgen.

  • Werbung im Zusammenhang mit dem Gutschein ist untersagt.

Der Gutschein mit dem verschriebenen Medizinprodukt kann innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum verwendet werden, sofern der verschreibende Arzt im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Patienten oder die Art des Medizinprodukts nichts anderes vorschreibt.

3. 5. 2018
Mgr. Radka Brichcinova

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WICHTIGER HINWEIS FÜR LESER UND KÄUFER: Denken Sie immer daran, dass die Verwendung von Edelsteinen oder Mineralien keine alternative Methode zur konventionellen medizinischen Versorgung ist! Sollten Sie beliebige Krankheitssymptome fühlen, suchen Sie immer entweder Ihren Hausarzt oder einen entsprechenden ambulanten Facharzt auf! Bitte beachten Sie, dass es keine Mineralien und Edelsteine gibt, die eine physikalische Wirkung gegen Krebs, Leukämie und andere bösartige Krankheiten sowie Krankheiten, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken können, haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle hier dargestellten Informationen und auch alle Informationen auf allen Seiten der Website www.nefertitis.at, die Informationen über die metaphysischen Eigenschaften von Edelsteinen, Halbedelsteinen und Mineralien enthalten, die in Volksmythen und -traditionen als ""heilende"" Steine bezeichnet werden, nur zu Informationszwecken dienen und aus allgemein bekannten Informationen und Quellen stammen. Die Quellen für diese Informationen sind die jahrtausendealten Mythen und Traditionen über die Verwendung von Mineralien und Edelsteinen in der Volksheilkunde, die in den Massenmedien in gedruckter und elektronischer Form veröffentlicht werden, sowie allgemein zugängliche Literatur - Bücher, in denen die angeblichen Auswirkungen auf den menschlichen Körper und die Psyche veröffentlicht werden. Diese in der Gesellschaft weit verbreiteten Informationen sind keine Anleitung zur Umgehung der konventionellen Behandlung durch wissenschaftlich geprüfte medizinische Verfahren und Arzneimittel mit nachgewiesener Wirkung. Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind die so genannten ""heilenden"" Kräfte von Mineralien und Edelsteinen sowie von Produkten, die aus ihnen und mit ihnen hergestellt werden, in keiner Weise wissenschaftlich belegt und beruhen ausschließlich auf volkstümlichen Traditionen und Mythen.

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