Rubin in getrommeltem Zoisit. A-Qualität aus Tansania
Rubin in getrommeltem Zoisit. A-Qualität aus Tansania
Ein getrommelter, wunderschön polierter Rubin aus Zoisit in A-Qualität ist ein wunderschöner Stein, der laut Volksüberlieferung negative Energie in positive umwandeln soll und dabei helfen soll, schwierige… Mehr lesen »
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Rubin in getrommeltem Zoisit. A-Qualität aus Tansania
Ein getrommelter, wunderschön polierter Rubin aus Zoisit in A-Qualität ist ein wunderschöner Stein, der laut Volksüberlieferung negative Energie in positive umwandeln soll und dabei helfen soll, schwierige Lebenssituationen und Stresssituationen zu bewältigen.
Herkunftsland: Tansania
Anschauliche Darstellung von Naturmaterial, wobei Farbe und Struktur des Steins von den beigefügten Fotos abweichen können. Sie erhalten jedoch immer einen Rubin in Zoisit von vergleichbarer Qualität.
Eigenschaften: Reichtum – Verlangen – sexuelle Aktivität – Energie – Wurzelchakra – Inspiration – Feng Shui-Element: Feuer.
Rubin gilt seit Jahrhunderten als Stein des Reichtums und des Schutzes. Es wird angenommen , dass seine tiefrote Farbe die Lebenslust und sexuelle Aktivität anregt. In Volkstraditionen soll es Traurigkeit und negatives Denken abwehren. Viele Menschen nutzen den Rubin als Talisman, um einen Schutzschild gegen Angriffe aller Art zu bilden. Die rote Farbe des Rubins steht für Stärke und Energie. Es soll helfen, die Aktivität des Herzchakras auszugleichen.
Überlieferungen zufolge hilft Zoisit bei der Ermutigung , löst alte Erinnerungen und hilft, mit ihnen umzugehen. Es soll uns auch helfen, selbstzerstörerische Tendenzen zu überwinden und uns dazu inspirieren, das Leben selbst in die Hand zu nehmen.
Die Beschreibung der angeblichen Eigenschaften des Steins, die sich nicht auf seine chemischen und physikalischen Eigenschaften beziehen, erfolgt auf der Grundlage allgemein verbreiteter und allgemein verfügbarer Informationen über die traditionelle volkstümliche Verwendung des Steins, die von der Wissenschaft nicht überprüft wurden. und stellt daher keinen Vorschlag zum Abschluss eines Kaufvertrages im Sinne des Gesetzes 89/2012 Slg. dar.
