Designer-Anhänger, türkisblau, Silber Ag 925 P2201
Designer-Anhänger, türkisblau, Silber Ag 925 P2201
Wunderschöner Designer-Anhänger aus Silber mit Türkisstücken , die durch Kupfer zu einem blauen Cabochon verbunden sind, und geschliffenen Topasen. Silber 925. Diese Art von Schmuck erfreut sich weltweit zunehmender… Mehr lesen »
Kaufen und Versand erhalten für 6 €
Versandoptionen anzeigen
| GLS-Kurier | 6 € |
Designer-Anhänger, türkisblau, Silber Ag 925 P2201
Wunderschöner Designer-Anhänger aus Silber mit Türkisstücken , die durch Kupfer zu einem blauen Cabochon verbunden sind, und geschliffenen Topasen. Silber 925. Diese Art von Schmuck erfreut sich weltweit zunehmender Beliebtheit, da die Preise für massiven, natürlichen Türkis stetig steigen. Türkis in Schmuckstücken soll Glück bringen und die Liebe stärken. Kupfer wird seit jeher in vielen Kulturen der Welt als wirksames Heilmittel eingesetzt. Die erste Erwähnung der heilenden Wirkung von Kupfer findet sich auf einem ägyptischen Papyrus aus der Zeit von 2600 bis 2200 v. Chr. Sie erwerben direkt den abgebildeten Schmuck.
Türkis ist ein natürlicher Stein. Er gilt allgemein als Schutzstein. Der Volkstradition zufolge kann er bei Depressionen, Ängsten und mentaler Erschöpfung helfen. Er soll die Liebe fördern . Seit den alten Zivilisationen gilt Türkis als Glücksstein und Amulett für Reisende. Türkis eignet sich besonders gut zur Meditation und soll die Intuition stärken, die mentale Kraft steigern, die Kreativität fördern, inneren Frieden schenken und gegen Depressionen, Ängste und mentale Erschöpfung wirken. Verliebte glauben, dass Türkis die romantische Liebe unterstützt. Er soll seinem Besitzer Freude und Wohlstand bringen und Verlässlichkeit und Freundschaft fördern.
Detaillierte Beschreibung des Steins: Türkis
Die Beschreibung der angeblichen Eigenschaften des Steins, die sich nicht auf seine chemischen und physikalischen Eigenschaften beziehen, basiert auf allgemein verbreiteten und allgemein zugänglichen Informationen über die traditionelle volkstümliche Verwendung des Steins, die nicht wissenschaftlich überprüft sind und daher kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags gemäß Gesetz 89/2012 Slg. darstellen.
