EinführungAlles über SteineBeratungsmeister aus der ApothekeSie wollen wissen, welche optionalen Impfungen die Krankenkassen gesetzlich für Sie bezahlen?

Sie wollen wissen, welche optionalen Impfungen die Krankenkassen gesetzlich für Sie bezahlen?

Dieser Artikel enthält optionale Impfungen unter gesetzlichen Bedingungen.

Das Gesetz Nr. 48/1997 Slg. über die öffentliche Krankenversicherung und über die Änderung einiger verwandter Gesetze umfasst auch Impfstoffe gegen ausgewählte Krankheitserreger in der so genannten wirtschaftlich am wenigsten anspruchsvollen Version. Die wirtschaftlich am wenigsten aufwendige Variante bedeutet, dass für alle Produkte (hier Impfstoffe), die zur Vorbeugung gegen eine Krankheit bestimmt sind, ein Festbetrag zur Erstattung durch die Krankenkasse festgelegt wird und gleichzeitig mindestens 1 Produkt bereitgestellt werden muss, welches wird vollständig erstattet, dh. ohne Patientenzuschlag. Die Höhe der Erstattung und der Name des vollständig erstatteten Produkts können sich je nach Nichtverfügbarkeit eines Produkts auf dem tschechischen Markt ändern (z. B. durch Aufhebung der Registrierung), Reduzierung des Preises eines der Produkte unter die festgelegte Erstattung oder Erhöhung des Preises im öffentlichen Interesse o Das einzige Produkt, das nicht substituierbar ist, Krankenkassen im öffentlichen Interesse erklären sich bereit, den Preis zu erhöhen, um die Verfügbarkeit eines Arzneimittels sicherzustellen, das zur Behandlung oder Vorbeugung bestimmt ist usw.).

Optionale Impfungen, die nach dem Krankenversicherungsgesetz unter bestimmten Bedingungen erstattet werden, sind:

  1. gegen Influenza - bei Versicherten über 65 Jahren, bei Versicherten nach Splenektomie (Entfernung der Milz) oder nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation, bei Versicherten mit schweren chronischen pharmakologisch behandelten Erkrankungen des Herzens und der Atemwege oder der Atemwege, oder Nieren oder Diabetes (Diabetes) und Versicherte, die in den Gesundheitseinrichtungen des Pflegedienstleisters oder in Alten- oder Behindertenheimen oder in Heimen mit Sonderregelung untergebracht sind;

  2. gegen Pneumokokken-Infektionen bei Kindern , wenn alle Impfdosen vor dem siebten Lebensmonat des Versicherten verabreicht wurden; die kostenpflichtige Leistung ist auch eine Auffrischungsimpfung, die bis zum fünfzehnten Lebensmonat des Versicherten durchgeführt wird; Die kostenpflichtige Leistung umfasst auch Impfungen, die nach Ablauf der in dieser Bestimmung festgelegten Fristen durchgeführt werden, wenn die Anwendung einer oder mehrerer Impfdosen aufgrund des Gesundheitszustands der versicherten Person verschoben wurde;

  3. Impfung und Erstattung von impfstoffhaltigen Arzneimitteln zur Impfung von Versicherten über 65 Jahren gegen Pneumokokken-Infektionen ; kostenpflichtige Impfstoffe werden vom Gesundheitsministerium auf der Grundlage der Empfehlung der Nationalen Impfkommission genehmigt und in Form einer Mitteilung in der Gesetzessammlung veröffentlicht;

  4. gegen das humane Papillomavirus , wenn mit der Impfung im Alter von dreizehn bis vierzehn Jahren begonnen wird. Ab dem 1. Januar 2018 werden Impfungen sowohl für Mädchen als auch für Jungen bezahlt;

  5. gegen invasive Meningokokken-Infektionen, Pneumokokken-Infektionen, invasive Erkrankungen durch Haemophilus influenzae Typ ba und Influenza, bei Versicherten mit eingeschränkter oder erloschener Milzfunktion (Hyposplenie oder Asplenie), Versicherten nach autologer oder allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen oder sekundären Immundefekten, die medizinische Versorgung in einer spezialisierten Einrichtung benötigen oder bei Versicherten nach einer invasiven Meningokokken- oder invasiven Pneumokokkeninfektion.

Die Impfung wird in der Regel von einem Hausarzt für Erwachsene oder einem Hausarzt für Kinder und Jugendliche (oder einem Gynäkologen - Impfung gegen humane Papillomviren) durchgeführt.

Wenn Sie an einer der oben genannten Impfungen interessiert sind (dies ist optional), wenden Sie sich an Ihren behandelnden Hausarzt. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Arzt selbst um eine Impfung bitten oder Ihr Arzt eine Impfung empfiehlt, ist der Ablauf wie folgt:

Influenza-Impfung – es wird bei Bedarf jährlich im Hinblick auf die Variabilität des Influenzavirus geimpft. Die Impfung wird in der Zeit vor dem voraussichtlichen Auftreten der Influenza empfohlen, also von September bis Mitte Dezember. Ein Impfstoff wird immer vollständig erstattet. Der Impfstoff wird von einem Arzt bereitgestellt, der ihn zusammen mit dem Leistungsschlüssel an die Krankenkasse meldet. Wenn ein Impfstoff mit einem vorgeschriebenen Zusatz verwendet wird, bezahlt der Patient diesen direkt in der Praxis. Nur in diesem Fall wird er den Impfstoff nicht ohne die ihm automatisch zustehende Ergänzung beantragen.
Im Falle einer ärztlichen Verschreibung wird das Produkt nicht von der Krankenkasse erstattet, da die Erstattungsbedingungen vom Arzt und nicht von der Apotheke festgelegt werden. Sie wird auch auf Wunsch des Patienten nicht erstattet, da die gesetzlichen Bestimmungen in der Tschechischen Republik dies nicht zulassen.

Impfung gegen Pneumokokken-Infektionen bei Kindern - geimpft mit dem teilerstattungsfähigen Arzneimittel PREVENAR 13 oder dem voll erstattungsfähigen Arzneimittel SYNFLORIX. Der Impfstoff wird von einem Arzt bereitgestellt, der Antrag wird zusammen mit dem Leistungsschlüssel an die Krankenkasse gemeldet. Etwaige Zuzahlungen trägt der gesetzliche Vertreter in der Praxis.
Im Falle einer ärztlichen Verschreibung wird das Produkt nicht von der Krankenkasse erstattet, da die Erstattungsbedingungen vom Arzt und nicht von der Apotheke festgelegt werden. Sie wird auch auf Wunsch des Patienten nicht erstattet, da die gesetzlichen Bestimmungen in der Tschechischen Republik dies nicht zulassen.

Impfung gegen Pneumokokken-Infektionen bei Erwachsenen - ab 1. September 2017 erfolgt die volle Kostenerstattung des Arzneimittels PREVENAR 13. Die Impfung erfolgt einmalig, die Notwendigkeit einer Wiederholungsimpfung steht noch nicht fest. Der Impfstoff wird von einem Arzt verabreicht.
Im Falle einer ärztlichen Verschreibung wird das Produkt nicht von der Krankenkasse erstattet, da die Erstattungsbedingungen vom Arzt und nicht von der Apotheke festgelegt werden. Sie wird auch auf Wunsch des Patienten nicht erstattet, da die gesetzlichen Bestimmungen in der Tschechischen Republik dies nicht zulassen.

Impfplan gegen Pneumokokken-Infektionen:

Name des Impfstoffs Alter bei Impfdosis Gesamtzahl der Dosen
PREVENAR 13
SYNFLORIX
Grundimpfung mit drei Dosen Säuglinge im Alter von 6 Wochen bis 6 Monaten 3 Dosen von 0,5 ml, die erste Dosis normalerweise im Alter von 2 Monaten (erste im Alter von 6 Wochen) und im Abstand von mindestens 1 Monat
+ Es wird empfohlen, im Alter von 11 bis 15 Monaten eine vierte Dosis (Auffrischimpfung) zu geben
alternative Impfung mit zwei Dosen Säuglinge im Alter von 6 Wochen bis 6 Monaten 2 Dosen von 0,5 ml, die erste Dosis im Alter von 2 Monaten, die zweite Dosis 2 Monate später
+ Es wird empfohlen, eine dritte Dosis (Auffrischimpfung) im Alter von 11 bis 15 Monaten zu geben
Frühgeborene (vor der 37. Schwangerschaftswoche) 3 Dosen von 0,5 ml, die erste Dosis normalerweise im Alter von 2 Monaten (erste im Alter von 6 Wochen) und im Abstand von mindestens 1 Monat
+ Es wird empfohlen, im Alter von 11 bis 15 Monaten eine vierte Dosis (Auffrischimpfung) zu geben
zuvor ungeimpfte Säuglinge und Kinder über 7 Monate Säuglinge im Alter von 7 bis 11 Monaten 2 Dosen von 0,5 ml mit einem Abstand von mindestens 1 Monat zwischen den Dosen
+ Es wird empfohlen, die dritte Dosis im 2. Lebensjahr zu verabreichen
Kinder im Alter von 12 bis 23 Monaten 2 Dosen von 0,5 ml mit einem Abstand von mindestens 2 Monaten zwischen den Dosen
Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 17 Jahren 1 Einzeldosis von 0,5 ml
Erwachsene 18 Jahre und ältere Patienten 1 Einzeldosis von 0,5 ml, die Notwendigkeit einer Wiederholungsimpfung mit einer Folgedosis wurde nicht festgestellt
besondere Populationen Personen mit Krankheiten wie Sichelzellenanämie oder HIV-Infektion Es kann 1 Dosis von 0,5 ml verabreicht werden
Personen nach Transplantation hämatopoetischer Stammzellen 3 Dosen zu je 0,5 ml, wobei die erste Dosis 3 bis 6 Monate nach der Transplantation hämatopoetischer Stammzellen verabreicht wird und dann mindestens 1 Monat zwischen den Dosen
+ Es wird empfohlen, die vierte Dosis (Auffrischimpfung) 6 Monate nach der dritten Dosis zu geben
REIFEN 23
(bis 1. September 2017)
Grundimpfung 1 Dosis von 0,5 ml
Eine Wiederholungsimpfung ist die empfohlene Dosis von 0,5 ml alle 3 bis 5 Jahre für Personen mit hohem Risiko einer Pneumokokkeninfektion

Impfung gegen invasive Meningokokken-Infektionen, Pneumokokken-Infektionen, invasive Erkrankung durch Haemophilus influenzae Typ ba und gegen Influenza – der Ablauf ist derselbe wie bei früheren Impfungen, nur dass der Impfstoff von einem Arzt bezogen und nach Antragstellung der Krankenkasse gemeldet wird. Für den Fall, dass ein Arzt ein Rezept verschreibt, wird das Produkt von der Krankenkasse nicht erstattet, da die Erstattungsbedingungen vorsehen, dass es von einem Arzt und nicht von einer Apotheke gemeldet wird. Sie wird auch auf Wunsch des Patienten nicht erstattet, da die gesetzlichen Bestimmungen in der Tschechischen Republik dies nicht zulassen.

Impfung gegen humane Papillomviren – ggf. wird eine von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlte Impfung in der Zeit vom 13. bis zum 14. Lebensjahr begonnen. Es wird mit CERVARIX kostenlos geimpft, ab 1. Mai 2018 mit GARDASIL (ersetzt SILGARD) oder GARDASIL 9, die nur teilweise erstattet werden, bis zur wirtschaftlich günstigsten Variante, die auf 1765,79 CZK pro Person festgelegt ist Dosis. Zuschläge sind nicht festgelegt und können daher variieren. Über den Zuschlag informiert Sie der Arzt. Andere Impfstoffe sind nicht erstattungsfähig. Der Impfstoff wird von einem Arzt bereitgestellt, der ihn zusammen mit dem Leistungsschlüssel an die Krankenkasse meldet. Wird ein Impfstoff mit verordnetem Zusatz verwendet, wird dieser von einem gesetzlichen Vertreter direkt in der Praxis bezahlt. Im Falle einer ärztlichen Verschreibung wird das Produkt nicht von der Krankenkasse erstattet, da die Erstattungsbedingungen vom Arzt und nicht von der Apotheke festgelegt werden. Sie wird auch auf Wunsch des Patienten nicht erstattet, da die gesetzlichen Bestimmungen in der Tschechischen Republik dies nicht zulassen.

Impfschema - je nach Alter zum Zeitpunkt der 1. Impfung:

Name des Impfstoffs Alter bei der ersten Dosis Gesamtzahl der Dosen
Cervarix 9 bis 14 Jahre 2 Dosen, wobei die 2. Dosis zwischen 5 und 13 Monaten nach der ersten Dosis verabreicht wird
ab 15 Jahren 3 Dosen, wobei die zweite Dosis einen Monat nach der ersten Dosis und die dritte 6 Monate nach der zweiten Dosis verabreicht wird; Die Dosierung kann nach Bedarf angepasst werden
GARDASIL 9 bis 13 Jahre 2 Dosen, wobei die zweite Dosis 6 Monate nach der ersten Dosis gegeben wird, wenn die zweite Dosis weniger als 6 Monate nach der ersten Dosis gegeben wird, sollte die dritte Dosis immer gegeben werden.
Alternativ kann der Impfstoff in einem Impfschema mit drei Dosen (0,5 ml nach 0, 2 und 6 Monaten) verabreicht werden. Die zweite Dosis sollte mindestens 1 Monat nach der ersten Dosis und die dritte Dosis mindestens 3 Monate nach der zweiten Dosis verabreicht werden. Alle 3 Dosen müssen innerhalb eines Jahres verabreicht werden.
ab 14 Jahren 3 Dosen, wobei die zweite Dosis mindestens einen Monat nach der ersten Dosis und die dritte mindestens 3 Monate nach der zweiten Dosis gegeben wird; alle drei Dosen müssen in einem Jahr verabreicht werden
GARDASIL 9 9 bis 14 Jahre 2 Dosen, wobei die zweite Dosis 5 bis 13 Monate nach der ersten Dosis gegeben wird; Wenn die zweite Dosis weniger als 5 Monate nach der ersten Dosis verabreicht wird, sollte immer die dritte Dosis verabreicht werden.
ab 15 Jahren Das Produkt kann nach dem Drei-Dosen-Impfschema (0, 2, 6 Monate) verabreicht werden. Die zweite Dosis sollte mindestens einen Monat nach der ersten Dosis und die dritte Dosis mindestens 3 Monate nach der zweiten Dosis verabreicht werden.
Alle 3 Dosen müssen innerhalb von 1 Jahr verabreicht werden.

Lassen medizinische Gründe eine Impfung innerhalb des festgelegten Altersintervalls nicht zu, kann der behandelnde Arzt mit sachlich begründeter Begründung die Befreiung von der Krankenkasse beantragen.

21. April 2018 (aktualisiert am 14. Juni 2018)
Mgr. Radka Brichcinova

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