Sicherheitsdatenblatt - ätherisches Schafgarbenöl
Erstellungsdatum: 30.11.2022Version 1.0 Revision: /
SICHERHEITSDATENBLATT
Datum der
Erstellungsdatum 30.11.2022 Version 1.0 Überarbeitungsdatum : /
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktidentifikator a) Handelsname: EUKALYPTUS 65 BIO HE1102 EUKALYPTUS GLOBULUS BLATTÖL Registrierungsnummer REACH: 01-2119978250-37-0000 CAS-Nummer: 8000-48-4 b) Siehe Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. 1.3 Informationen zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes Lieferant Anschrift Ort MARION BIAT ESSENCE HUNTER 4 RUE PLUMET Frankreich 1.4 Notrufnummer. ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59 |
ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktidentifikator a) Handelsname EUKALYPTUS 65 BIO HE1102 EUKALYPTUS GLOBULUS BLATTÖL REACH-Eintragnummer: 01-2119978250-37-0000 CAS-Nummer: 8000-48-4 b) Siehe Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu den Inhaltsstoffen 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes
Lieferant Adresse Stadt Land Telefon E-Mail MARION BIAT ESSENCE HUNTER 4 RUE PLUMET Frankreich 1.4 Notrufnummer ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59 |
ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs |
ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs |
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Aquatic Chronic 2 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 2 H411: Giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Flam. Liq. 3 Entzündbare Flüssigkeiten. 3 H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A H317: Kann
eine Hautallergie.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahrenpiktogramme
Warnhinweis: GEFAHR
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1
Aquatic Chronic 2 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 2 Flam. Liq. 3 Entzündbare Flüssigkeiten 3
Hautreizungen. 2 Ätzwirkung auf die Haut / Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A
H411 – Giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Warnhinweis:
H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann Hautallergien verursachen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr. 1 H304: Kann bei Verschlucken tödlich sein.
Verschlucken und Eindringen in die Atemwege.
Aquatic Chronic 2 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 2 H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Flam. Liq. 3 Entzündbare Flüssigkeiten 3 H226: Flüssigkeit und Dämpfe
entzündlich.
Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A H317: Kann
und Hautallergien.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Piktogramme
Signalwort: GEFAHR
H-Sätze:
Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1
Aquatic Chronic 2 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 2 Flam. Liq. 3 Entzündbare Flüssigkeiten 3
Hautreizungen. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2
Hautempfindlichkeit. 1A Sensibilisierung der Haut 1A
H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 – Verursacht Hautreizungen.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411 – Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Anweisungen :
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.
eine weitere Quelle der Entzündung. Rauchen Sie nicht.
P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
P241 – Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungs-/Beleuchtungsgeräte/... verwenden.
P242 – Keine Werkzeuge verwenden, die Funken erzeugen.
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und allen anderen Zündquellen fernhalten. Kein Smoking.
P233 – Behälter dicht verschlossen halten.
P241 – Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungs-/Beleuchtungs-/...-Geräte verwenden. P242 – Keine Werkzeuge verwenden, die Funken erzeugen.
P243 – Maßnahmen gegen elektrostatische Entladung treffen. P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen
2.3 Weitere Gefahren:
Inhaltsstoffe: Eukalyptol, d-Limonen, p-Cymol, 2,6,6-Trimethylbicyclo-2-hepten, Myrcen
P243 – Maßnahmen gegen elektrostatische Entladung treffen.
P264 – Nach Gebrauch gründlich waschen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält Eukalyptol, d-Limonen, p-Cymol, 2,6,6-Trimethylbicyclo-2-hepten, Myrcen
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN
3.1 Stoffe
Material CAS / CAS EINECS / EINECS Gefahrensymbol / Risikosymbol Prozentsatz % / Prozent % |
||||
Eukalyptol (REACH-Nr.: 01-2119967772-24-0000) |
470-82-6 |
207-431-5 |
Flam. Liq. 3, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H317 |
> 50 % |
d-Limonen |
138-86-3 |
205-341-0 |
Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304, H315, H317, H400, H410 |
[ 5-10 ] |
2,6,6-Trimethyl-bicyclo-2-hepten |
80-56-8 |
201-291-9 |
Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304, H315, H317, H400, H410 |
[ 1-5 ] |
p-Cymol 99-87-6 202-796-7 Asp. Giftig. 1, Aquatic Chronic 2, Flam. [ 1-5 ] Liq. 3 - H226, H304, H411 |
||||
Beta-Pinen 127-91-3 204-872-5 Asp. Giftig. 1, Aquatisch Akut 1, Aquatisch [ 0-1 ] Chronisch 1, Flam. Liq. 3, Hautreizung. 2, |
Myrcen 123-35-3 204-622-5 Asp. Giftig. 1, Augenreizung. 2, Flam. Liq. 3, [ 0-1 ] Hautreiz. 2 - H226, H304, H315, H319
Hautempfindlichkeit. 1B - H226, H304, H315, H317, H400, H410
Terpinolen
586-63-9
209-578-0
Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1, Flam. Liq. 3, Hautempfindlichkeit. 1B -
H226, H304, H317, H400, H410
[ 0-1 ]
Alpha-Phellandren
99-83-2
202-792-5
Asp. Giftig. 1, Akut gewässergefährdend 1, Chronisch gewässergefährdend 1, Flam. Liq. 3 - H226, H304,
H400, H410
[ 0-1 ]
3.2. Mischungen Nicht betroffen
Sonstige Angaben: Den vollständigen Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie in Abschnitt 16.
3.2 Gemische Nicht betroffen
Sonstige Angaben : Der vollständige Wortlaut der Gefahrenhinweise ist in Abschnitt 16 angegeben.
ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE
4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe
Allgemeine Hinweise:
Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.
Bei Einatmen : Im Falle einer übermäßigen Inhalation die Person an die frische Luft bringen und in Ruheposition halten. Konsultieren Sie einen Arzt.
Nach Hautkontakt : Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen, Haut mit Wasser und Seife waschen und mindestens 20 Minuten lang gründlich abspülen. Bei anhaltender Reizung oder auftretenden Läsionen einen Arzt aufsuchen.
Bei Augenkontakt: Wenn Sie Kontaktlinsen tragen, entfernen Sie diese. Bei Augenkontakt die Augen zwanzig Minuten lang gründlich mit Wasser spülen. Wenn die Reizung anhält oder
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Im Zweifelsfall immer einen Arzt rufen.
Einatmen: Bei Einatmen an die frische Luft bringen und ruhig bleiben. Gehen Sie zum Arzt.
Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen, Haut mit Wasser und Seife waschen und mindestens 20 Minuten lang gründlich abspülen. Bei anhaltender Reizung oder auftretenden Läsionen einen Arzt aufsuchen.
Kontakt mit den Augen: Wenn Sie Kontaktlinsen tragen, entfernen Sie diese. Bei Augenkontakt die Augen etwa 20 Minuten lang gründlich mit Wasser spülen. Bei anhaltender Reizung oder auftretenden Läsionen einen Arzt aufsuchen.
Bei Auftreten von Läsionen ist ein Arzt aufzusuchen. Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Nichts zu trinken geben. Versuchen Sie nicht, Erbrechen herbeizuführen und rufen Sie einen Arzt. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen KEINE BETROFFENHEIT 4.3 Hinweise auf erforderliche sofortige ärztliche Hilfe und Spezialbehandlungen |
Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen. Nichts zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen, Arzt rufen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen NICHT BETROFFEN 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung |
ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist entzündbar. 5.1 Löschmittel 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5.3 Hinweise für Feuerwehrleute
Geeignete Löschmittel : Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Nebel) und geeignete Feuerlöschmittel (CO2, Löschpulver, ...) verwenden. Ungeeignete Löschmittel : Den Wasserstrahl nicht direkt auf das brennende Produkt richten.
Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist entzündbar. Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxid- (CO) oder Kohlendioxid- (CO2) Dämpfe entstehen. Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gesundheitliche Risiken bergen. Dämpfe nicht einatmen. |
ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist entzündbar. 5.1 Löschmittel 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5.3 Hinweise für Feuerwehrleute
Geeignete Löschverfahren: Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Nebel) und geeignete Feuerlöscher (CO2, Pulver ...) verwenden. Ungeeignete Löschmittel: Im Brandfall niemals direkten Wasserstrahl verwenden.
Entzündlichkeit : Das Produkt ist entzündlich. Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxid- (CO) oder Kohlendioxid- (CO2) Dämpfe entstehen. Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gesundheitsschädlich sein. Dämpfe nicht einatmen. |
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
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ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren |
Verhindern Sie, dass jemand dafür verantwortlich ist.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Ersthelfer:
Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Lassen Sie das Personal bei Bedarf durch geschultes Personal mit Schutzausrüstung evakuieren.
Für Ersthelfer:
Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe Abschnitt 8).
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Ausrüstung zur Eindämmung und Reinigung
6.4 Referenzen und andere Abschnitte
Informationen zur Expositionskontrolle, zum persönlichen Schutz und zur Entsorgung finden Sie in den Abschnitten 8 und 13.
Verhindern Sie jegliche Verunreinigung von Boden und Wasser sowie jegliches Abfließen in die Kanalisation, Abflüsse oder Flüsse.
Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt.
Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser. Anschließend Abfüllen der Abfälle in spezielle und gekennzeichnete Kunststofffässer, um sie anschließend an einen zugelassenen Recycler zurückzugeben.
Verhindern Sie einen Manager.
Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.
Für Nicht-Notfallpersonal:
Das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Bei Bedarf muss die Evakuierung des Personals durch geschultes Personal mit Sicherheitsausrüstung durchgeführt werden.
Für Rettungskräfte:
Es ist entsprechende persönliche Schutzausrüstung erforderlich (siehe Abschnitt 8).
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweise auf andere Abschnitte
Informationen zur Expositionskontrolle, zum persönlichen Schutz und zur Entsorgung finden Sie in den Abschnitten 8 und 13.
Verhindert die Verunreinigung von Boden und Wasser beim Eindringen in Abflüsse, Gräben und Flüsse.
Bei Eindringen des Produkts in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer die Behörden benachrichtigen.
Eindämmung mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser nach der Rückgewinnung der Abfälle in speziellen Kunststofffässern und gekennzeichnet zur Rückgabe an einen autorisierten Sammler
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren. Für ausreichende Belüftung sorgen.
Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen. Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
Nach Gebrauch Hände waschen.
Beim Umfüllen in einen anderen Behälter die Beschriftung reproduzieren. Für ausreichende Belüftung sorgen.
Stellen Sie Sicherheitsduschen und Augenspülungen bereit.
Brandschutz:
Verhindern Sie den Zugriff durch Unbefugte. Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.
7.2 Bedingungen zur Gewährleistung der Lagerungssicherheit unter Berücksichtigung eventueller Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endverwendung NICHT BETROFFEN.
Behälter dicht verschlossen halten, von Wärmequellen fernhalten und vor extremen Temperaturen schützen.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Stets in geeigneter Verpackung (Material identisch mit dem Original) lagern.
Ausrüstung und Verfahren:
Zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften zur Arbeitssicherheit.
Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen NICHT BETROFFEN
Fest verschlossene Behälter von Wärmequellen fernhalten und vor extremen Temperaturen schützen.
Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.
Stets in geeigneter Verpackung (identisch mit dem Originalmaterial) aufbewahren.
Ausrüstung und Verfahren:
Informationen zum persönlichen Schutz finden Sie in Abschnitt 8.
Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und Arbeitsschutzvorschriften.
Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.
Das Einatmen der Dämpfe sowie den Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Regelparameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung :
Handschutz : Handschuhe tragen.
Augenschutz : Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
Atemschutz : Maske tragen.
Körperschutz: Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. Im Falle eines Kontakts müssen alle kontaminierten Teile gewaschen werden.
Technische Maßnahmen : Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.
Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen von Schutzausrüstung
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS - ED984 07/2012) - VME (8 Std.) Keine Komponente
- VLE (15 Min.) Keine Komponente
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1 Regelparameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung:
Handschutz : Handschuhe tragen.
Augenschutz : Nicht erforderlich, aber empfohlen.
Atemschutz : Maske tragen.
Körperschutz : Regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung tragen. Im Falle eines Kontakts sollten alle verschmutzten Teile gewaschen werden.
Technische Maßnahmen : Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden. Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA):
Expositionsgrenzwert (Frankreich INRS - ED984 07/2012) - VME (8 Std.) Keine Komponente
- VLE (15 Min.) Keine Komponente
individuell (EPI):
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ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Angaben zu den wesentlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe Geruch Riechschwelle
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ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe Geruch Geruchsschwelle Flammpunkt
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Zersetzungstemperatur Viskosität
Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften. Arzneibuch:
9.2 Sonstige Angaben NICHT BETROFFEN
Zersetzungstemperatur Viskosität
Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften Arzneibuch
9.2 Sonstige Angaben NICHT BETROFFEN
Entspricht dem Europäischen Arzneibuch
Entspricht dem Europäischen Arzneibuch
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (Flammen, Funken, ...).
10.5 Unverträgliche Materialien
KEINE BETROFFENHEIT
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Stabiles Produkt bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Vermeiden Sie den Kontakt mit Flammen oder Funken. Vermeiden Sie Überhitzung und direkte Sonneneinstrahlung.
Gefährliche Zersetzungsprodukte :
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß Spezifikation.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden Sie übermäßige Hitze (Flammen, Funken, ...).
10.5 Unverträgliche Materialien NICHT BETROFFEN
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Vermeiden Sie den Kontakt mit Flammen oder Funken. Vermeiden Sie Überhitzung und direkte Sonneneinstrahlung. Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine bekannten gefährlichen Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen.
Angaben zu toxikologischen Wirkungen: Keine Daten verfügbar.
Akute Toxizität:
· Oral (mg/kg): 4.440,10 (bestimmt) · Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt · Dermal (mg/kg): 0,00 (geschätzt)
Angaben zu toxikologischen Wirkungen: Keine Daten verfügbar.
Akute Toxizität :
· Oral (mg/kg): 4.440,10 (bestimmt) · Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt · Dermal (mg/kg): 0,00 (geschätzt)
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit NICHT BETROFFEN
12.3 Bioakkumulationspotenzial NICHT BEDENKLICH
12.4 Mobilität im Boden NICHT BETROFFEN
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilungen NICHT BETROFFEN
12.6 Andere schädliche Wirkungen NICHT BETROFFEN
Das Produkt weder unverdünnt noch in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1 Toxizität
Das Produkt weder unverdünnt noch in größeren Mengen ins Grundwasser, in Gewässer oder in Leitungen gelangen lassen.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit NICHT BETROFFEN
12.3 Bioakkumulationspotenzial NICHT BETROFFEN
12.4 Mobilität im Boden NICHT BETROFFEN
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung NICHT BETROFFEN
12.6 Andere schädliche Wirkungen NICHT BETROFFEN
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Abfall : Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gießen.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN
ADR:
IMDG:
IATA-Nummer:
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
IATA: FLÜSSIGE AROMATISCHE EXTRAKTE 14.3 Transportgefahrenklassen
IATA: 3
14.4 Verpackungsgruppe
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN
ADR:
IMDG:
IATA-Nummer:
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
ADR : 1169 ( Tunnelcode :(D/E) ) IMDG : 1169
IATA: 1169
Zolltarif: 33012941
ADR : 1169 ( Tunnelcode :(D/E) ) IMDG : 1169
IATA: 1169
Zolltarif:33012941
ADR: FLÜSSIGE AROMATISCHE EXTRAKTE IMDG: FLÜSSIGE AROMATISCHE EXTRAKTE
ADR: FLÜSSIGE AROMATISCHE EXTRAKTE IMDG: FLÜSSIGE AROMATISCHE EXTRAKTE IATA: FLÜSSIGE AROMATISCHE EXTRAKTE
ADR: 3 IMDG: 3
ADR: 3 IMDG: 3 IATA: 3
ADR: III
ADR: III
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14.5 Umweltgefahren IMDG: NICHT BETROFFEN
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender NICHT BETROFFEN
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
KEINE BETROFFENHEIT
IMDG: III IATA: III
14.5 Umweltgefahren IMDG: NICHT BETROFFEN
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender NICHT BETROFFEN
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anlage II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und dem IBC-Code
KEINE BETROFFENHEIT
IMDG: III IATA: III
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Stoff- oder gemischspezifische Vorschriften/Gesetze hinsichtlich Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 3
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Enthält d-Limonen, 2,6,6-Trimethylbicyclo-2-hepten, Myrcen: Kann Allergien auslösen.
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 3
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Enthält d-Limonen, 2,6,6-Trimethylbicyclo-2-hepten, Myrcen: Kann Allergien auslösen
ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN
Vollständiger Wortlaut der im Dokument genannten H- und P-Sätze:
ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN |
Vollständiger Text der H- und P-Sätze in diesem Dokument:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Abkürzung:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann Hautallergien verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
H411 Giftig für Wasserorganismen, kann längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Abkürzungen:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter.
IATA: Internationale Luft-Transport-Vereinigung.
WGK: Wassergefährdungsklasse. PBT: Persistent, bioakkumulativ, toxisch.
vPvB: sehr persistent und sehr bioakkumulativ.
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
IMDG: Internationale Seeschifffahrtsgefährliche Güter.
IATA: Internationale Luft-Transport-Vereinigung.
WGK: Wassergefährdungsklasse. PBT: Persistent, bioakkumulativ, toxisch.
vPvB: sehr persistent, sehr bioakkumulativ
Sicherheitsdatenblatt gemäß (EG) Nr. 1272/2008
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine Zusicherung von Eigenschaften des Produktes dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Es liegt stets in der Verantwortung des Benutzers, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der örtlichen Gesetze und Vorschriften zu erfüllen.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsgutachten.
Es liegt stets in der Verantwortung des Benutzers, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der örtlichen Gesetze und Vorschriften zu erfüllen.