EinführungMagazinBeratungsmeister aus der ApothekeSicherheitsdatenblatt - ätherisches Canangaöl

Sicherheitsdatenblatt - ätherisches Canangaöl

SICHERHEITSDATENBLATT

Erstellungsdatum: 24.07.2023 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: / Erstellungsdatum: 24.07.2023 Version 1.0 Überarbeitungsdatum: /

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFES/GEMISCHS UND DER

FIRMA/UNTERNEHMEN

1.1 Produktkennung

YLANG TYP EXTRA CCA0071 NAT

UFI:

Registrierungsnummer REACH: Mindestens ein Bestandteil ist nicht gelistet.

CAS-Nummer:

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und

Verwendung nicht empfohlen.

Verwendung: Industriell. Für den professionellen Einsatz reserviert

1.3 Angaben zum Lieferanten des Datenblattes

Sicherheit

Lieferant: MARION BIAT CHASSEUR D'ESSENCES EURL

Adresse: 4 RUE PLUMET

Stadt: 75015 PARIS

Land: Frankreich

Telefon: 33 6 15 04 71 98

E-Mail: marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer.

ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

ABSCHNITT 1: IDENTIFIZIERUNG DES STOFFS/GEMISCHS UND DES

FIRMA/UNTERNEHMEN

1.1 Produktkennung

YLANG TYP EXTRA CCA0071 NAT

UFI:

NummerReg. REACH: Mindestens ein Bestandteil ist nicht gelistet.

CAS-Nummer:

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

gegen

Verwendung: Industriell. Nur für den professionellen Gebrauch

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes

Lieferant: MARION BIAT CHASSEUR D'ESSENCES EURL

Adresse : 4 RUE PLUMET

Stadt: 75015 PARIS

Land: Frankreich

Telefon: 33 6 15 04 71 98

E-Mail: marionbiat@gmail.com

1.4 Notrufnummer

ORFILA (INRS): 33 1 45 42 59 59

ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung GHS:

GesetzgebungCLP

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr. 1 H304: Kann bei Verschlucken tödlich sein.

und Eindringen in die Atemwege.

ABSCHNITT 2: IDENTIFIZIERUNG DER GEFAHREN

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

GHS-Einstufung:

GesetzgebungCLP

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Atemwege.Seite 2 von 11

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AquaticChronic 3 Wassergefährdung - Chronisch 3 H412:

Schädlich für Wasserorganismen, kann langfristige schädliche Auswirkungen haben

Begriff.

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann Allergie verursachen.

kutan.

2.2 Kennzeichnungselemente

Einstufung GHS :

GesetzgebungCLP

Warnhinweis: GEFAHR

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1

AquaticChronic 3 Gefahren für die aquatische Umwelt - Chronik 3

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1

H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Atemwege.

H317 – Kann Hautallergien verursachen.

H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern schädliche Wirkungen haben.

langfristig.

P261 – Einatmen von Rauch vermeiden.

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfe/Aerosole.

P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung darf nicht außerhalb des Arbeitsplatzes getragen werden.

arbeiten.

P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/einen

Augen-/Gesichtsschutzausrüstung

P301 P310 – Bei Verschlucken: Sofort ein Arzt anrufen.

Gegengift / ein Arzt /…

P302 P352 - Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen.

Aquatic Chronic 3 Gewässergefährdend - chronisch 3 H412:

Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1 H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

2.2 Kennzeichnungselemente

GHS-Einstufung:

GesetzgebungCLP

Signalwort: WARNUNG

Asp. Giftig. 1 Aspirationsgefahr 1

Aquatic Chronic 3 Gefahren für die aquatische Umwelt - chronisch 3

Hautempfindlichkeit. 1 Sensibilisierung der Haut 1

H304 – Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H412 – Schädlich für Wasserorganismen, kann längerfristig Auswirkungen haben.

P261 – Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.

P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht aus dem

Arbeitsplatz.

P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen

Schutz

P301 P310 - Bei Verschlucken: Sofort Giftnotruf/Arzt/… anrufen.

P302 P352 - Bei Hautkontakt: Mit viel Wasser abwaschenSeite 3 von 11

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2.3 Weitere Gefahren

Enthält: Beta-Caryophyllen, Benzylbenzoat, Geranylacetat, Benzyl

Salicylat, Farnesol, Linalool, Eugenol, Geraniol, Isoeugenol

2.3 Weitere Gefahren

Enthält: Beta-Caryophyllen, Benzylbenzoat, Geranylacetat, Benzyl

Salicylat, Farnesol, Linalool, Eugenol, Geraniol, Isoeugenol

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

Zusammensetzung:

Liste der zu meldenden Komponenten:

3.1. Substanzen

KEINE BETROFFENHEIT

3.2 Mischungen

ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

Zusammensetzung:

Liste der zu meldenden Komponenten:

3.1 Stoffe

KEINE SORGE

3.2 Gemische

Identifikationsnummer Stoff Gefahrenklassen und H-Sätze GEFAHRENSYMBOL Prozentualer Anteil %

CAS-Nr.: 87-44-5

EINECS-Nr.: 201-746-1

ERREICHEN#

01-2120745237-53-0021

Beta-Caryophyllen Asp. Giftig. 1, Hautempfindlichkeit. 1B H304, H317 [ 5-10 ]

CAS-Nr.: 120-51-4

EINECS-Nr.: 204-402-9

INDEX# 607-085-00-9

REACH-Nummer: 01-2119976371-33-0000

Benzylbenzoat, akut toxinhaltig. 4 (oral), Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 2 H302, H400, H411

ATE (oral): 1500,015 mg/kg [ 1-5 ]

CAS-Nr.: 118-58-1

EINECS-Nr.: 204-262-9

ERREICHEN#

01-2119969442-31-0000

Benzylsalicylat, Augenreizung. 2, Aquatic Chronic 3, Haut

Sinn. 1B

H319, H412, H317

[ 1-5 ]

CAS-Nr.: 4602-84-0

EINECS-Nr.: 225-004-1 Farnesol, Augenreizung. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B

H319, H315, H317

[ 1-5 ]

CAS-Nr.: 105-87-3

EINECS-Nr.: 203-341-5

ERREICHEN#

01-2119973480-35-0000

Geranylacetat Aquatic Chronic 3, Skin Sens. 1A H412, H317 [ 1-5 ]Seite 4 von 11

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CAS-Nr.: 78-70-6

EINECS-Nr.: 201-134-4

ERREICHEN#

01-2119474016-42-0000

Linalool-Augenreizung. 2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1B

H319, H315, H317

[ 1-5 ]

CAS-Nr.: 97-53-0

EINECS-Nr.: 202-589-1 Eugenol, Augenreiz. 2, Hautempfindlichkeit. 1B H319, H317 [ 0-1 ]

CAS-Nr.: 106-24-1

EINECS-Nr.: 203-377-1

ERREICHEN#

01-2119552430-49-0000

Geraniol Augenschaden. 1, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1A

H318, H315, H317

[ 0-1 ]

CAS-Nr.: 97-54-1

EINECS-Nr.: 202-590-7 Isoeugenol, akut tox. 4 (Dermal, Akut Tox. 4)

(Inhalation, Akute Toxizität 4 (Oral), Augenreizung.

2, Hautreizung. 2, Hautempfindlichkeit. 1A H312, H332, H302, H319, H315, H317

ATE (dermal): 1912,009 mg/kg

ATE (oral): 1500,015 mg/kg

ATE (Einatmen): 11 mg/l

[ 0-1 ]

CAS-Nr.: 104-93-8

EINECS-Nr. 203-253-7 p-Methylanisol Akute Tox. 4 (oral), aquatische chronische

3, Flam. Liq. 3, Repr. 2, Hautreizung. 2 H302, H412, H226, H361, H315

ATE (oral): 1899,985 mg/kg [0-1]

ABSCHNITT 4: ERSTE HILFE

4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe

Allgemeine Hinweise:

Im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt konsultiert werden.

Bei Einatmen:

Bei Bewusstlosigkeit bringen Sie die Person in Seitenlage an die frische Luft.

Sicherheit. Konsultieren Sie einen Arzt. Nach Hautkontakt:

Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen.

Bei Augenkontakt:

Mit Wasser gründlich abwaschen (Linsen herausnehmen nicht vergessen).

Kontakt). Berater

Bei anhaltenden Reizerscheinungen sofort einen Arzt aufsuchen.

Bei Verschlucken:

Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Etikett des

Produkt.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

4.1 Beschreibung der Ersten Hilfe

Allgemeine Hinweise:

Im Zweifelsfall ist immer ärztlicher Rat einzuholen.

Bei Einatmen:

Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage an die frische Luft bringen. Gehen Sie zum Arzt. Bei

Hautkontakt:

Kontaminierte Kleidung ausziehen. Mit Wasser gründlich waschen.

Bei Augenkontakt:

Mit Wasser gründlich auswaschen (Kontaktlinsen herausnehmen). Zur Beratung

Bei anhaltenden Reizerscheinungen sofort einen Arzt aufsuchen.

Bei Verschlucken:

Kein Erbrechen herbeiführen. Konsultieren Sie einen Arzt und zeigen Sie ihm das Produktetikett.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

NICHT BETROFFENSeite 5 von 11

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KEINE BETROFFENHEIT

4.3 Hinweise auf eine sofortige ärztliche Versorgung und Behandlung

notwendige Angaben

KEINE BETROFFENHEIT

4.3. Hinweise auf die erforderliche sofortige ärztliche Hilfe und Spezialbehandlung

nötig

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel:

Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) verwenden und

geeignete Feuerlöscher (CO2, Löschpulver, …)

Ungeeignete Löschmittel:

Im Brandfall niemals einen direkten Wasserstrahl verwenden.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.

Im Brandfall können giftige Kohlenmonoxiddämpfe entstehen.

Kohlenstoff (CO) oder Kohlendioxid (CO2). Produktpräsentation

Zersetzung kann Gesundheitsrisiken bergen. Nicht atmen.

der Rauch.

5.3 Hinweise für Feuerwehrleute

ABSCHNITT 5: BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel :

Im Brandfall Wassersprühstrahl (oder Wassernebel) und geeignete Feuerlöscher (CO2,

Löschpulver usw.)

Ungeeignete Löschmittel :

Im Brandfall niemals einen direkten Wasserstrahl verwenden.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Brennbarkeitsklasse: Das Produkt ist nicht brennbar.

Im Brandfall können giftige Gase wie Kohlenmonoxid (CO) oder Kohlenstoffdioxid entstehen.

Kohlendioxid (CO2). Der Kontakt mit Zersetzungsprodukten kann gesundheitliche Risiken bergen. Zu

Atmen Sie den Rauch nicht ein.

5.3 Hinweise für Feuerwehrleute

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN IM FALL EINER UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Verfahren

Notfall :

Verhindern Sie, dass jemand dafür verantwortlich ist.

Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Ersthelfer:

Vermeiden Sie das Einatmen der Dämpfe. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Du

Bei Bedarf Personal durch geschultes und ausgerüstetes Personal evakuieren lassen

Schutzausrüstung

Für Ersthelfer:

Entsprechende persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich (siehe

siehe Abschnitt 8).

ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren :

Benachrichtigen Sie einen Manager.

Beachten Sie die Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8.

Für Nicht-Retter:

Einatmen der Dämpfe vermeiden. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Haut und Augen. Falls erforderlich,

Evakuierung des Personals durch geschultes Personal mit Schutzausrüstung

Ausrüstung

Für Retter:

Es ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung erforderlich (siehe Abschnitt

8).Seite 6 von 11

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6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser, das Abfließen in die

Abwasserkanäle, Kanäle, Flüsse. Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn das Produkt in die

Abwasserkanäle oder öffentliche Gewässer.

6.3. Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung

Ausheben mit Sand oder Kieselgur, Pumpen und Spülen mit

Wasser nach der Abfallverwertung in speziellen Kunststofffässern und

gekennzeichnet zur Rückgabe an einen zugelassenen Recycler

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Informationen zur Kontrolle von

Exposition, individueller Schutz und Eliminierung.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Verhindern Sie die Verunreinigung von Boden und Wasser sowie das Einfließen in die Kanalisation,

Flüsse. Benachrichtigen Sie die Behörden, wenn Material in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt.

6.3. Methoden und Materialien zur Eindämmung und Reinigung

Eindämmung mit Sand oder Kieselgur, Abpumpen und Spülen mit Wasser nach

Rücknahme der Abfälle in speziellen und gekennzeichneten Kunststofffässern, um sie dann

an einen zugelassenen Sammler liefern

6.4. Verweise auf andere Themen

Informationen zu Expositionskontrollen, persönlichen

Schutz und Entsorgung.

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung:

Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.

Beim Umfüllen in einen anderen Behälter das Etikett reproduzieren.

Für ausreichende Belüftung sorgen.

Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülstationen.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen.

Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

Ausrüstung und Verfahren:

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.

Beachten Sie die auf dem Etikett angegebenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorschriften der

Arbeitsschutz. Verpackung nach Gebrauch wieder verschließen.

Vermeiden Sie das Einatmen von Dämpfen und den Kontakt mit Haut oder Augen.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Behälter dicht verschlossen halten und von Wärmequellen fernhalten.

vor extremen Temperaturen geschützt. Bewahren Sie geschlossene Behälter außerhalb

ihre Verwendung.

Immer in geeigneter Verpackung lagern (identisches Material wie

das Original).

ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:

Waschen Sie Ihre Hände nach jedem Gebrauch.

Beim Umfüllen in einen anderen Behälter die Beschriftung duplizieren.

Für ausreichende Belüftung sorgen.

Sorgen Sie für Notduschen und Augenspülbrunnen.

Brandschutz:

Verhindern Sie den Zugriff durch unbefugte Personen.

Nur in gut belüfteten Bereichen handhaben.

Ausrüstung und Verfahren:

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8.

Hinweise auf dem Etikett und Arbeitsschutzbestimmungen beachten. Wiederverschließen

Verpackung nach Gebrauch.

Vermeiden Sie das Einatmen von Dämpfen und den Kontakt mit Haut oder Augen.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Behälter dicht verschlossen halten, von Wärmequellen fernhalten und vor

extreme Temperaturen. Halten Sie Behälter geschlossen, wenn sie nicht verwendet werden.

Stets in geeigneter Verpackung (Material identisch mit dem Original) aufbewahren.

7.3. Spezifische Endverwendung(en)

NICHT BETROFFENSeite 7 von 11

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7.3. Spezifische Endverwendung(en)

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

8.1. Kontrollparameter

Arbeitsplatzgrenzwerte (Frankreich INRS - ED984 07/2012) -

VME (8 Std.)

Keine Komponente

VLE (15 Minuten)

Keine Komponente

8.2. Begrenzung und Überwachung der Belichtung

Individuelle Schutzmaßnahmen wie Schutzausrüstung

Person

Persönliche Schutzausrüstung:

- Handschutz: Handschuhe tragen.

- Augenschutz: Schutz nicht erforderlich.

- Atemschutz: Maske tragen.

-Körperschutz:

Tragen Sie regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung. Im Falle eines Kontakts

Alle verschmutzten Teile müssen gewaschen werden.

Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder

Kleidung. Nicht einnehmen. Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.

Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen von Schutzausrüstung

individuell (EPI):

ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSBEGRENZUNG/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

8.1. Kontrollparameter

Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz (Frankreich INRS – ED984 07/2012)

- VME (8 Std.)

Keine Komponente

VLE (15 Minuten)

Keine Komponente

8.2. Begrenzung und Überwachung der Belichtung

Individuelle Schutzmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung:

- Handschutz: Tragen von Handschuhen.

- Augenschutz: Schutz nicht erforderlich.

- Atemschutz: Maske tragen

-Körperschutz:

Tragen Sie regelmäßig gereinigte Arbeitskleidung. Bei Kontakt müssen alle verschmutzten Teile

gewaschen werden.

Technische Maßnahmen: Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen.

Kontakt mit Nahrungsmitteln und Getränken vermeiden.

Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.

Piktogramm(e) zur Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA):

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den wesentlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften

Relative Dichte (d20/20): [0,910 ; 0,960]

ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Relative Dichte (d20/20):[0,910 ; 0.960]Seite 8 von 11

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Brechungsindex bei 20°C: [1,475; 1.510]

Rotationskraft in °: [-10; -50]

Geruch: blumig, süß

Aussehen: Flüssig

Farbe: Blassgelb bis gelb

Flammpunkt (°C): 87

9.2. Weitere Informationen

KEINE BETROFFENHEIT

Brechungsindex bei 20°C:[1,475 ; 1.510]

Drehkraft in °: [-10 ; -50]

Geruch: blumig, süß

Aspekt: Flüssig

Farbe: Blassgelb bis gelb

Flammpunkt (°C) : 87

9.2. Weitere Informationen

NICHT ANWENDBAR

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1. Reaktivität

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung

den Bestimmungen entsprechend.

10.2. Chemische Stabilität

Stabiles Produkt bei Lagerung und Handhabung gemäß

Dispositionen.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Keine gefährlichen Reaktionen bei Lagerung und Handhabung

den Bestimmungen entsprechend.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (offene Flammen, Funken, ...).

10.5. Unverträgliche Materialien

KEINE BETROFFENHEIT

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Zersetzungsprodukte

gefährlich :

Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1. Reaktivität

Bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung keine gefährlichen Reaktionen.

10.2. Chemische Stabilität

Stabiles Produkt bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung keine gefährlichen Reaktionen.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Vermeiden Sie übermäßige Hitzequellen (offene Flammen, Funken usw.).

10.5. Unverträgliche Materialien

KEINE BETROFFENHEIT

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Keine bekannten gefährlichen Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN Seite 9 von 11

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11.1. Informationen zu toxikologischen Wirkungen

Angaben zu toxikologischen Wirkungen:

Keine Daten verfügbar. Akute Toxizität:

Oral (mg/kg): Nicht bestimmt

Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt

Kutan (mg/kg): Nicht bestimmt

11.1. Informationen zu toxikologischen Wirkungen

Angaben zu toxikologischen Wirkungen:

Keine Daten verfügbar. Akute Toxizität :

Oral (mg/kg): Nicht bestimmt

Inhalation (mg/kg): Nicht bestimmt

Dermal (mg/kg): Nicht bestimmt

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1. Toxizität

Achten Sie darauf, dass das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die Tischdecke eindringt.

Grundwasser, Wasser oder Kanalisation

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

KEINE BETROFFENHEIT

12.3. Bioakkumulationspotenzial

KEINE BETROFFENHEIT

12.4. Mobilität im Boden

KEINE BETROFFENHEIT

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilungen

KEINE BETROFFENHEIT

12.6. Endokrine Disruptoren

ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN

12.1. Toxizitäten

Das Produkt weder unverdünnt noch in großen Mengen in die

Grundwasser, Wasser oder Leitungen.

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

KEINE BETROFFENHEIT

12.3. Bioakkumulationspotenzial

KEINE BETROFFENHEIT

12.4. Mobilität im Boden

KEINE BETROFFENHEIT

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

KEINE BETROFFENHEIT

12.6. Endokrine Disruptoren

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1. Abfallbehandlungsmethoden

Abfall : Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht verschütten.

in Abwasserkanälen oder Wasserstraßen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß den geltenden Vorschriften in

durch einen Sammler oder eine Fachfirma.

Kontaminierte Verpackung : Das Etikett auf dem Behälter aufbewahren. Um zu einer

Zertifizierter Eliminator.

ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1. Abfallbehandlungsmethoden

Abfall: Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation oder

Wasserstraßen. Entsorgen Sie das Gerät gemäß den geltenden Vorschriften durch einen

Sammler oder eine Fachfirma.

Verschmutzte Verpackung: Bewahren Sie das Etikett auf dem Behälter auf. Geben Sie ihm eine zertifizierte

Entsorgungsfachbetrieb.

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

IATA

ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN

IATA: Seite 10 von 11

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14.1. UN-Nummer

ADR/ADN/RID: Nicht geregelt

IMDG:Nicht reguliert

IATA: 3334

Zolltarif: 33012911

14.2. Versandname der Vereinten Nationen

ADR/ADN/RID: Nicht geregelt

IMDG:Nicht reguliert

IATA: REGULIERTE FLÜSSIGE MATERIALIEN FÜR DEN LUFTTRANSPORT NSA

14.3. Transportgefahrenklasse(n)

ADR/ADN/RID: Nicht geregelt

IMDG:Nicht reguliert

IATA: 9

14.4. Verpackungsgruppe

ADR/ADN/RID: Nicht geregelt

IMDG:Nicht reguliert

IATA-Nummer: III

14.5. Gefahren für die Umwelt

IMDG: Nicht reguliert

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender NICHT BETROFFEN

14.7. Massenguttransporte gemäß Anlage II des Marpol-Übereinkommens

und in der IBC-Sammlung

KEINE BETROFFENHEIT

14.1. UN-Nummer

ADR/ADN/RID: Nicht geregelt

IMDG: Nicht reguliert

IATA:3334

Zolltarif: 33012911

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR/ADN/RID: Nicht geregelt

IMDG: Nicht reguliert

IATA: FLÜSSIGE MATERIALIEN FÜR DEN LUFTTRANSPORT REGULIERT NSA

14.3. Transportgefahrenklasse(n)

ADR/ADN/RID: Nicht geregelt

IMDG: Nicht reguliert

IATA:9

14.4. Verpackungsgruppe

ADR/ADN/RID: Nicht geregelt

IMDG: Nicht reguliert

IATA-Nummer: III

14.5. Umweltgefahren

IMDG: Nicht reguliert

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender NICHT ANWENDBAR

14.7. Massenguttransporte gemäß Anlage II des Marpol-Übereinkommens

und der IBC-Code

KEINE BETROFFENHEIT

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1. Für den Stoff oder das Gemisch spezifische Vorschriften/Gesetze

in Sachen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2

15.2. Chemische Sicherheitsbeurteilung

ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1. Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/Gesetze speziell für die

Stoff oder Gemisch

Wassergefährdungsklasse (Deutschland): WGK 2

15.2. Chemische SicherheitsbeurteilungSeite 11 von 11

EURL Marion Biat - Chasseur d'Essences - 4 rue Plumet - 75015 Paris, Frankreich - www.marion-biat.com Tel.: 33 6 15 04 71 98 - E-Mail: marionbiat@gmail.com

Enthält: Beta-Caryophyllen, Benzylbenzoat, Geranylacetat,

Benzylsalicylat, Farnesol, Linalool, Eugenol, Geraniol, Isoeugenol: Kann

Allergien auslösen.

Enthält: Beta-Caryophyllen, Benzylbenzoat, Geranylacetat, Benzyl

Salicylat, Farnesol, Linalool, Eugenol, Geraniol, Isoeugenol: Kann verursachen

Allergien.

ABSCHNITT 16: SONSTIGE INFORMATIONEN

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 1272/2008

Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse, stellen jedoch keine

stellen keine Garantie für die Eigenschaften des Produktes dar und stellen keine

kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Es liegt stets in der Verantwortung des Benutzers, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

notwendige Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der Gesetze und

Vorschriften.

Diese Angaben basieren auf dem aktuellen Stand unserer Kenntnisse,

stellt keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar und

einem vertragsrechtlichen Gutachten weichen.

Es liegt immer in der Verantwortung des Benutzers, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um

die Anforderungen der örtlichen Gesetze und Vorschriften erfüllen.

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