Designer-Ohrringe mit Larimar, Silber Ag 925 E164
Designer-Ohrringe mit Larimar, Silber Ag 925 E164
Attraktive Designer-Ohrringe aus Silber mit Larimar- Verzierung . Silber 925. Das angegebene Gewicht bezieht sich auf das gesamte Paar. Sie erwerben genau das abgebildete Schmuckstück. Larimar, auch bekannt als… Mehr lesen »
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Designer-Ohrringe mit Larimar, Silber Ag 925 E164
Attraktive Designer-Ohrringe aus Silber mit Larimar- Verzierung . Silber 925. Das angegebene Gewicht bezieht sich auf das gesamte Paar. Sie erwerben genau das abgebildete Schmuckstück.
Larimar, auch bekannt als „Delfinstein“, ist einer der seltensten Halbedelsteine der Welt . Dies liegt daran, dass es weltweit nur ein einziges Vorkommen dieser einzigartigen blauen Pektolith-Varietät gibt. Larimar wird ausschließlich in der Karibik abgebaut, und zwar in einem sehr kleinen Berggebiet auf der Insel Hispaniola, etwa 5 km von Rio Bahoruco in der Dominikanischen Republik entfernt.
Larimar wird auch als Stein von Atlantis bezeichnet . Laut dem berühmten Propheten Edgar Cayce ist die Dominikanische Republik der Überrest des versunkenen Kontinents Atlantis. Interessanterweise war es Cayce, der vor etwa 60 Jahren die Entdeckung eines neuen blauen Steins in der Karibik, nämlich Larimar, voraussagte.
Larimar gilt in den USA, insbesondere in der New-Age-Bewegung, als kraftvoller und wirksamer Heilstein . Er soll die Seele erleuchten und auf emotionaler, mentaler und spiritueller Ebene heilen. Larimar stimuliert angeblich das Herz-, Hals-, Stirn- und Kronenchakra und erleichtert so den Zugang zur inneren Weisheit. Seine Energie steht für Frieden und Klarheit; er strahlt Heilung und Liebe aus. Traditionell wird Larimar Menschen empfohlen, die unter Stress stehen.
Mehr zum Stein: Larimar
Die Beschreibung der angeblichen Eigenschaften des Steins, die sich nicht auf seine chemischen und physikalischen Eigenschaften beziehen, basiert auf allgemein verbreiteten und allgemein zugänglichen Informationen über die traditionelle volkstümliche Verwendung des Steins, die nicht wissenschaftlich überprüft sind und daher kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags gemäß Gesetz 89/2012 Slg. darstellen.
